… ein Lichtlein brennt. Leider nicht an der Reiterin, die ich letzten Freitag auf der Straße trotz Warnweste erst in allerletzter Sekunde gesehen habe. Zuerst einmal: Ich finde es ganz toll, wenn jemand um diese Jahreszeit das Pferd nach der Arbeit bewegt, auch wenn er dafür ins Gelände muss. Aber bitte nur ausreichend beleuchtet …
Außer verschmutzter Warnweste, mit nicht mehr wirklich reflektierenden Streifen, hatte sie keine Beleuchtung. Dass man sie nicht sieht, war ihr vermutlich sogar selber klar, denn sie ritt auf dem schmalen Wiesenstreifen neben der kleinen Landstraße so weit rechts wie es nur ging. Da mir in dem Bereich, in dem ansonsten die Weste einen Hauch von mehr Sichtbarkeit hätte ermöglichen können, ein Fahrzeug entgegenkam, sah ich Pferd und Reiter erst, als ich fast auf ihrer Höhe war. Und das, obwohl der Schecke ziemlich viel Weiß an der Hinterhand hatte.
Eigentlich ist die Beleuchtung von gerittenen und geführten Pferden im Straßenverkehr in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt: In §28 steht: „Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.“
Zu diesen für den gesamten Fahrverkehr bestehenden Regeln steht in §17 StVO: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.“
Macht man das nicht, droht ein Bußgeld und – was im Falle eines Unfalls viel problematischer ist – der Verlust des Versicherungsschutzes. Es gibt doch inzwischen so tolles Equipment, das nicht teuer ist und wirklich gut sichtbar macht.
Und noch ein Tipp: Wer mit Stirnlampe reitet oder führt, oder beim Führen eine Lampe in der Hand hält, sollte das Pferd in sicherer Umgebung daran gewöhnen. Es kann sein, dass das ungewohnte Hin und Her des kleinen Lichtkegels die Pferde anfangs verunsichert. Das gilt grundsätzlich auch für andere blinkende oer ungewohnte Ausrüstungsteile. Denken Sie zudem daran, dem Pferd nicht direkt in die Augen zu leuchten, das beeinträchtigt sein Sehvermögen aufgrund der Beschaffenheit seiner Augen für einen Moment.