Die Schweizer sind seit Jahresbeginn der Welt einen Schritt voraus, was den Tierschutz bei Pferden betrifft: Sie haben unter anderem die Rollkur verboten …
Die Neuerung der Tierschutzverordnung (TSchV), die der Schweizerische Bundesrat beschlossen hat, lautet im Original: „Bei Pferden sind zudem verboten: Methoden, mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder -rückens bewirkt wird.“
In der Erklärung zur Neuerung heißt es dann: „Neu soll in der TSchV auch die sogenannte Rollkur ausdrücklich als eine beim Pferd verbotene Handlung aufgeführt werden. Merkmale dieser beim Dressurreiten eingesetzten Methode der Hyperflexion sind eine besonders tiefe Kopf-Hals-Einstellung und ein überspannter Rücken, die durch gewaltsame Einwirkung der Hand des Reiters oder von Hilfsmitteln erzwungen werden. Es kommt damit zu einer Art Einrollen des Kopfes, weshalb diese Methode auch Rollkur genannt wird. Tierschutzrelevant sind Extremfälle, bei denen die falsche Einwirkung des Reiters bzw. falsche Verwendung des Hilfsmittels sowie die unnatürliche Haltung des Pferdes offensichtlich sind und die Hyperflexion über mehrere Minuten andauert.“
Außerdem wurde das Barren verboten. Weitere interessante Neuerung ist meiner Ansicht nach, dass das Anbinden an Strick- oder Knotenhalftern sowie am Zaumzeug zum Transport verboten wurde. Die Begründung dafür lautet: „Die weitverbreiteten Knotenhalfter und das Zaumzeug machen Pferde durch den Druck auf empfindliche Stellen am Kopf (Nerven, Maul) gut kontrollierbar. Während dem Transport kann dies allerdings, vor allem bei einem Gleichgewichtsverlust des Tieres, zu unnötigen Schmerzen führen.“
Not bad, oder huere guet wie der Schweizer sagen würde. Bleibt abzuwarten, wie die Reiter damit und mit Übertretungen umgehen.