Stallgeschichten: Mia san mim Radl da

Für alle des Boarischen (Bayerischen) nicht mächtigen: „Wir sind mit dem Fahrrad unterwegs / gekommen“ lautet die hochdeutsche Übersetzung des Titels dieser Stallgeschichte, die eigentlich eine Was-hab-ich-mich-beim-Ausritt-aufgeregt-Story ist: über die Dummheit und Rücksichtslosigkeit der Menschen, in diesem Fall einer Truppe Radfahrer.

Aber von vorne: Meine Reitbeteiligung und ich sind mit der sehr erfahrenen Alten und der noch nicht ganz so erfahrenen Jungstute unterwegs auf unserer Hausrunde. An einer Engstelle im Wald sagt meine Reitbeteiligung: Achtung Radfahrer! Wir bleiben sofort stehen wo wir sind, sie vorne, ich direkt hinter ihr.

Eigentlich ganz einfach – das Zusammenleben von Radfahrern und Reitern. (© C. Götz)

Weil es so eng ist und das Jungpferd seine Hinterhand nicht völlig im Griff hat, wenn sie Angst bekommt, und weil ich niemanden gefährden will (das Pferd nicht, die Radler nicht, mich nicht) und der Sechser-Pack aber weiter Vollgas auf uns zuhält, rufe ich: Stopp, bitte!

Schon vor dem ersten Stopp hätte ich nämlich ob des hohen Tempos der Biker keine Zeit mehr gehabt safe abzusteigen und mich zwischen ihnen und dem Pferd zu positionieren (safe für mich, mein Pferd und für die Radler). Was soll ich sagen. Auch mein drittes „Stopp, bitte!“ wurde ignoriert. Der Anführer hielt erst an, als mein Jungpferd sich direkt vor seiner Nase herumwarf.

Ich weiß, ich kann von niemandem erwarten, dass er sich mit Pferden auskennt. Ich weiß, ich kann von niemandem gesunden Menschenverstand erwarten. Ich weiß, ich kann von niemandem Rücksicht erwarten, selbst wenn die Straßenverkehrsordnung, die auch auf diesen jedermann zugänglichen Wald- und Feldwegen gilt, das eigentlich als erste Regel festgeschrieben hat*.

Aber wovon ich bisher eigentlich immer ausgegangen bin: Wenn ich jemandem mit einem Notfall-Wort (Stopp) und dem Zusatz „bitte“ bitte anzuhalten, dass der das dann auch macht. Deutsch und boarisch konnten die Jungs übrigens schon – das war nicht das Problem.

Wie einfach das Miteinander von Radlern und Reitern funktionieren kann habe ich hier beschrieben.

 

* § 1 StVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und last, not least: Laut § 64a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss jedes Fahrrad „mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein“. Und benutzen sollte man sie auch.