Als es um die Tasthaare – auch Vibrissen genannt – ging, hatte ich angekündigt, auch etwas über die Schutzhaare zu schreiben. Davon hat das Pferd an unterschiedlichen Körperstellen ganz verschiedene. Einige Schutzhaare zählen zum Langhaar, andere haben eher die Funktion von Tasthaaren, ohne welche zu sein.
Zu den Schutzhaaren zählt man das Langhaar – Mähne, Schopf und Schweif. Welche Schutzfunktionen diese ausüben ist allerdings nicht völlig unumstritten: Mit dem Schweif kann das Pferd Insekten abwehren. Die leicht seitlich abstehenden kürzeren Haare am Ansatz der Schweifrübe schützen After und bei Stuten auch die Vulva vor Fliegen und Nässe.
Schopf und Mähne gelten zwar als Schutzhaare, es ist aber umstritten ob das ihre genetisch fundiert Funktion ist. Denn die wilden Ahnen unserer heutigen Hauspferde haben eine Stehmähne wie Zebras. Zudem kann nur ein sehr langer Schopf die Augen vor Fliegen schützen. Längere Haare an Mähne und Schopf kann man bei verwilderten Hauspferden zwar finden, aber sie sind nicht die Regel.
Weitere Schutzhaare sitzen am Sporn und bilden den so genannten Kötenzopf. Sie sind dazu gedacht, das Wasser so abzuleiten, dass die Fesselbeuge möglichst trocken bleibt. Üppiger Behang an den Beine, wie er bei Rassen wie Tinkern oder Friesen auftritt, zählt grundsätzlich ebenfalls zu den Schutzhaaren. Aufgrund der Tatsache, dass er zur Entstehung von Mauke beitragen kann, wird bei zu starkem Fesselbehang empfohlen, diesen zu schweren. Dabei ist wichtig, dass die ableitende Funktion über der Fesselbeuge bestehen bleibt. Aus diesem Grund sollte man die Schutzhaare rund um den Sporn auch bei Pferden mit wenig Behang nicht aus kosmetischen Gründen entfernen.
Für das Pferd sehr wichtige Schutzhaare sitzen zudem in den Ohrmuscheln: Sie melden Insekten, Nässe und andere Fremdkörper und erfüllen so gleichzeitig eine Tastfunktion, die das Pferd anregt, den Kopf zu schütteln oder wegzudrehen, als auch eine mechanische Barriere vor dem Eindringen. Sie dürfen keinesfalls geschoren werden.