Die Zukunft des Pferdemauls

Es gibt Sätze, die sind geeignet, die Erwartungshaltung enorm zu steigern. Etwa der, mit dem die FN auf ihrer Homepage Neuerungen in der LPO 2018 zum Thema Verschnallung der Reithalfter ankündigt: „Erstmals wird genau erläutert, worauf es ankommt.“ Wow, wie?

Wer jetzt damit rechnet, dass genau erklärt wird, wie die in der aktuellen LPO festgeschriebene Zwei-Finger-Regel umgesetzt wird, der wird möglicherweise enttäuscht sein.

Denn bisher heißt es vom Leiter der Abteilung Turniersport Friedrich Otto-Erley lediglich: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden.“ Ich bin gespannt, ob das dann bereits die ganze „Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters“ ist.

Bleibt zudem zu hoffen, dass für diese Erläuterung nicht einfach die derzeitige Zwei-Finger-Regel gestrichen wird. Was ich befürchte. Denn auch wenn nie genau beschrieben wurde, wer wo genau wie was reinstecken muss, um sie zu überprüfen – das klang doch wenigstens schon mal konkreter. Irgendwie scheint die FN am allermeisten „das viel zu locker sitzende Reithalfter“, zu fürchten, das dann nicht mehr „seinen Zweck erfüllt, für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul zu sorgen“.

Ermöglicht ein Reithalfter das Kauen, sind auch Abwehrreaktionen, wie ein deutliches Öffnen des Mauls, sichtbar. (© Jean, Wikipedia)

Für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul aber kann ein Reithalfter nicht sorgen. Das geht anatomisch nicht. Dafür ist da zu viel Spielraum im Diastema, dem zahnfreien Zwischenraum, in dem das Gebiss liegt. Mit zugeschnürtem Maul wird lediglich die Beweglichkeit der Zunge beschränkt und damit die Möglichkeit, für das Pferd, sich das Gebiss auf selbiger zurechtzulegen, beziehungsweise es damit individuell abzupuffern. Zudem ist es nicht mehr so leicht von außen zu erkennen, wann der Reiter grob oder unpassend einwirkt, da das Aufsperren des Mauls als Abwehrreaktion darauf unterbunden wird.

Ich bin sehr gespannt, was dann tatsächlich in den Turnier-Regelwerken stehen wird, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten und die ab September dieses Jahres in gedruckter Form erhältlich sind.

Wie Sie als Reiter jetzt schon wissen, ob das Pferd mit Reithalfter ausreichend kauen kann, erkläre ich im nächsten Beitrag.