Homöopathie für Tiere: Gesetz gekippt

Es hatte für viel Aufregung gesorgt – das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), wonach ganz normale Homöopathika nur noch vom Tierarzt verordnet werden dürfen. Erst Ende Januar 2022 war es in Kraft getreten und wurde jetzt schon für (in Teilen) verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun der Verfassungsbeschwerde gegen den § 50 Absatz 2 stattgegeben. Somit können sowohl sowohl Tierhalterinnen* als auch Tierheilpraktikerinnen bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika anwenden. Alles wieder beim Alten also?

Nicht ganz: Die Hersteller waren seit Beginn der nun wieder aufgehobenen Einschränkung nicht untätig und haben sowohl Humanhomöopathika für Tiere anerkennen lassen, als auch neue Komplexmittel für Tiere entwickelt – gerade auch für den Nutztierbereich eine wichtige Entwicklung, von der natürlich auch alle anderen Tierhalterinnen profitieren können.

Mehr über Homöopathie unter dem entsprechenden Schlagwort auf meinem Blog.

* Gilt auch für Männer. Sie sollen sich einfach mit gemeint fühlen.