Die am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat verabschiedete Änderung der GOT* tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14. Januar 2020 in Kraft. Zeit, die vorgenommenen Änderungen kurz zu erklären. Das Wichtigste vorab: für den tierärztlichen Notdienst muss eine Extra-Gebühr erhoben und mindestens mit dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Weiterlesen